Altersbegrenzung


 

Liebe Arena-Besucher,

auf Basis des deutschen Jugendschutzgesetzes (JuSchG) gelten bei unseren Veranstaltungen folgende Altersbegrenzungen:

Alter von 0 bis einschließlich 6 Jahre
Betreten der Arena nur mit Erziehungsbeauftragtem und angemessenem Hörschutz

(Ohrstöpsel, Ohrschützer speziell für Lärm, o.ä.)

Alter von 7 bis unter 18 Jahren

Der Zutritt für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ist nur in Begleitung eines Personensorgeberechtigten oder Erziehungsbeauftragter gestattet. (Muttizettel)

Personensorgeberechtigter
Personensorgeberechtigter ist die Person, der allein oder gemeinsam mit einer anderen Person nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs die Personensorge zusteht. In der Regel sind dies die Eltern.

Erziehungsbeauftragter
Erziehungsbeauftragter ist jede Person über 18 Jahren, soweit sie für die Zeit der Veranstaltung auf Grund einer schriftlichen Vereinbarung mit der personensorgeberechtigten Person Erziehungsaufgaben wahrnimmt. Es muss der Muttizettel ausgefüllt und mitgeführt werden.

Bei Begleitung des Kindes oder Jugendlichen durch einen Erziehungsbeauftragten muss die „Vereinbarung zur Erziehungs-beauftragung“ rechtsverbindlich ausgefertigt und unterschrieben sein. Dieses Dokument ist vom Erziehungsbeauftragten samt Ausweis sowie vom Jugendlichen immer bei sich zu führen. Sollte dies bei einer Kontrolle nicht gegeben sein, drohen ein polizeilicher Verweis und eine Meldung an das zuständige Jugendamt.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Personensorgeberechtigten, also in der Regel die Eltern, in ihrer Verantwortung entscheiden, wer den Erziehungsauftrag übernehmen kann und in welchem Umfang dieser übertragen wird. Auch die Person, der die Erziehung übertragen wird, sollte sich darüber im Klaren sein, welche Verantwortung hierdurch übernommen wird.

 

Achtung: Dieser Person kann für pro Event höchstens die Aufsicht von drei Jugendlichen übertragen werden!

Wer einen Erziehungsbeauftragten benötigt, kann hier das Formular downloaden: Muttizettel