Liebe Event-Besucher,
auf Basis des deutschen Jugendschutzgesetzes (JuSchG) gelten auf dem City Beach-Festival folgende Altersbegrenzungen:
Alter von 0 bis einschließlich 6 Jahre
Betreten des Festivals nur mit Erziehungsbeauftragtem und angemessenem Hörschutz
(Ohrstöpsel, Ohrschützer speziell für Lärm, o.ä.)
Alter von 7 bis einschließlich 15 Jahre
Betreten des Festivals nur mit Erziehungsbeauftragtem oder Personensorgeberechtigtem (Muttizettel)
Personensorgeberechtigter
Personensorgeberechtigter ist die Person, der allein oder gemeinsam mit einer anderen Person nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs die
Personensorge zusteht. In der Regel sind dies die Eltern.
Erziehungsbeauftragter
Erziehungsbeauftragter ist jede Person über 18 Jahren, soweit sie für die Zeit der Veranstaltung auf Grund einer schriftlichen Vereinbarung mit der
personensorgeberechtigten Person Erziehungsaufgaben wahrnimmt. Es muss der Muttizettel ausgefüllt und mitgeführt
werden.
Bei Begleitung des Kindes oder Jugendlichen durch einen Erziehungsbeauftragten muss die „Vereinbarung zur Erziehungs-beauftragung“ rechtsverbindlich ausgefertigt und unterschrieben
sein. Dieses Dokument ist vom Erziehungsbeauftragten samt Ausweis sowie vom Jugendlichen immer bei sich zu führen. Sollte dies bei einer Kontrolle nicht gegeben sein, drohen ein polizeilicher
Verweis und eine Meldung an das zuständige Jugendamt.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Personensorgeberechtigten, also in der Regel die Eltern, in ihrer Verantwortung entscheiden, wer den Erziehungsauftrag übernehmen kann und in welchem
Umfang dieser übertragen wird. Auch die Person, der die Erziehung übertragen wird, sollte sich darüber im Klaren sein, welche Verantwortung hierdurch übernommen wird.
Achtung: Dieser Person kann für das City Beach Festival höchstens die Aufsicht von drei Jugendlichen übertragen werden!
Wer einen Erziehungsbeauftragten benötigt, kann hier das Formular downloaden: Muttizettel