FAQ


 

1. Wo kann ich einen Tisch für die Veranstaltungen erwerben?

 

Tische für das Landauer Oktoberfest könnt ihr entweder online unter https://eventschmiede-gerach.ticket.io/ bestellen oder bei unseren Vorverkaufsstellen erwerben.

 

Bitte beachtet, dass bei den unseren Vorverkaufsstellen nur Barzahlung möglich ist.

 

2. Gibt es auch Einzeltickets für die Tische?

 

Nein. Wir verkaufen die reservierten Tische ausschließlich als Komplettangebot für 8 Personen.

Einzeltickets gibt es lediglich als Stehplatz. Bei den Stehplatztickets hat man Zugang zu allen Bereichen im Zelt, grundsätzlich aber keinen Anspruch auf einen Sitzplatz an einem der reservierten Tische. Allerdings ist es möglich sich als neunte oder zehnte Person mit an einen gebuchten 8-er Tisch zu Freunden zu setzen.

 

3. Was mache ich, wenn ich mein Ticket verloren habe?

Für verloren gegangene Tickets übernehmen wir keine Haftung und können auch keinen kostenlosen Ersatz anbieten.
Sollten die Tickets auf dem postalischen Wege bei der Bestellung verloren gegangen sein, wenden Sie sich bitte an uns (Kontakt).

 

4. Tickets sind vom Umtausch und Rückgabe ausgeschlossen.

 

5. Dürfen Kinder mit auf die Veranstaltung?

Unser Oktoberfest ist eine Veranstaltung ab 18 Jahren und somit nur für Volljährige zugänglich.

 

6. Benötigen Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung ein Ticket?

Bei Menschen mit der Einstufung "Schwerbehindert" (mindestens 50%) und die in diesem Zuge auf eine Begleitperson angewiesen sind, wird für beide gemeinsam nur ein Ticket benötigt.

Der Schwerbehinderten-Ausweis muss am Einlass vorgezeigt werden.

 

7. Steht auf dem Ticket die Einlass-  oder die Beginnzeit?

Üblicherweise ist auf dem Ticket die Beginnzeit angeben. Eine Einlasszeit steht ggf. separat auf dem Ticket. Da es immer wieder zu kurzfristigen Änderungen kommen kann, bitten wir Sie, die Veranstaltungsseiten im Internet zu besuchen und dort das Programm im Auge zu behalten.

 

8. Gilt mein Ticket auch als Fahrschein für den öffentlichen Personennahverkehr?

Die Veranstaltungstickets gelten nicht für den Öffentlichen Nahverkehr.

 

9. Werden Bildaufnahmen von mir während der Veranstaltung gemacht?

Während unserer Veranstaltungen werden regelmäßig Fotoaufnahmen mit Schnappschüssen angefertigt, welche in verschiedenen Rubriken veröffentlicht werden. Diese Aufnahmen sind mit der bildlichen Darstellung von anwesenden Personen verbunden, wobei die Personenauswahl mehr oder weniger zufällig erfolgt.

 

Eine Darstellung der Bilder erfolgt auf unserer Homepage, in Printmedien und auf unseren Social-Media-Kanälen. Mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes erfolgt die Einwilligung der anwesenden Person zur entgeltlichen Veröffentlichung in vorstehender Art und Weise und zwar ohne dass es einer ausdrücklichen Erklärung durch die betreffende Person bedarf.

 

Sollte die betreffende Person im Einzelfall nicht mit der Veröffentlichung einverstanden sein, bitten wir um unmittelbare Mitteilung bei dem für die Motivsuche verantwortlichen Fotografen. Sollte die betreffende Person bei einer bereits erfolgten konkreten Veröffentlichung einer fotografischen Darstellung zu seiner Person nicht einverstanden sein, bitten wir um umgehende Benachrichtigung per Mail mit der genaueren Bezeichnung der diesbezüglich in Rede stehenden Abbildung. Der Einspruch kann nur im Rahmen der „besonderen Situation“ nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO erfolgen. In diesem Fall wird die Abbildung entfernt und nicht weiter veröffentlicht binnen einer angemessenen Frist gemäß Rubrizierung.

 

Wir beziehen uns hinsichtlich der Fotoaufnahmen auf Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO. Als Veranstalter haben wir ein berechtigtes Interesse daran, Bildaufnahmen anzufertigen und diese im Rahmen der PR sowie des Marketings weiterzuverwenden.

 

Wir versichern Ihnen, dass wir die Bilder verantwortungsvoll auswählen.